Die Vereinsjugend im Schachclub Ingersheim e.V. (SCI) bildet sich aus
Allgemein orientiert sich die Vereinsjugend des SCI an den Grundsätzen der Deutschen Schachjugend und an der Vereinssatzung.
Im Besonderen soll die Jugendarbeit jeden am Schachsport interessierten jungen Mensch
Dabei sollen Spaß und Freude am Schachspiel stets über dem Leistungsgedanken stehen.
Die Organe der Vereinsjugend im SCI sind
Die Jugendhauptversammlung ist das höchste Organ der Vereinsjugend.
Teilnahmeberechtigt sowie stimmberechtigt sind alle Mitglieder nach § 1 und Kandidaten/Kandidatinnen zur Wahl vom JL.
Die Aufgaben der Jugendhauptversammlung sind
Abstimmungen werden grundsätzlich offen und Wahlen geheim durchgeführt.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.
Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
Die Jugendhauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der stimmberechtigten Teilnehmer/innen beschlussfähig und wird erst beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend ist.
Man unterscheidet ordentliche und außerordentliche Jugendhauptversammlungen
Die ordentliche Jugendhauptversammlung findet jährlich einmal statt. Sie wird spätestens 2 Wochen vorher vom JL unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der eingereichten Anträge schriftlich einberufen.
Eine außerordentliche Jugendhauptversammlung findet statt, wenn diese von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder der Vereinsjugend - schriftlich unter Angabe der Gründe - beim Jugendvorstand beantragt wird, oder auf Grund eines mit Mehrheit der Stimmen des Jugendvorstands gefassten Beschlusses.
Der Jugendvorstand beim SCI besteht aus
In den Jugendvorstand ist jedes Mitglied der Vereinsjugend - zum JL auch jedes andere Vereinsmitglied - wählbar.
Jedes Mitglied im Jugendvorstand darf nur eine Funktion wahrnehmen.
Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung, der Beschlüsse der Jugendhauptversammlung und der Vereinssatzung.
Er ist zuständig für alle in- und externen Jugendangelegenheiten des Vereins und entscheidet eigenständig über die Verwendung des - vom Vorstand bewilligten - Jugendetats.
Die Mitglieder des Jugendvorstands werden alle zwei Jahre von der Jugendhauptversammlung gewählt, bzw. bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
Ein Jugendausschuss beim SCI besteht aus
und für die Dauer einer bestimmten Aufgabenstellung vom JL berufenen
Der Jugendausschuss ist als erweiterter Jugendvorstand zu verstehen.
Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt und werden vom JL geleitet.
Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Jugendvorstands ist vom JL eine Sitzung des Jugendausschusses binnen zwei Wochen einzuberufen.
Abstimmungen werden offen durchgeführt, wobei alle Mitglieder des jeweiligen Jugendausschusses gleichermaßen stimmberechtigt sind.
Die Jugendkasse hat ein von der Vereinskasse getrenntes Konto und wird in getrennter Buchführung von dem/der Kassenwart/in des Vereins geführt und verwaltet.
Dem/der Kassenwart/in kann von der Jugendhauptversammlung ein/e Jugendkassenwart/in zur Seite gestellt werden, der/die bei der Verwaltung der Jugendfinanzen hilft und finanzielle Angelegenheiten gegenüber dem Jugendvorstand vertritt.
Die Jugendkasse wird bei der Vereinskassenprüfung mitgeprüft.
Änderungen der Jugendordnung können nur von der ordentlichen Jugendvollversammlung oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendvollversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Die Jugendordnung bzw. deren Änderungen werden erst nach Bestätigung durch die Hauptversammlung des Vereins wirksam.
Mit Auflösung der Vereinsjugend wird die Jugendordnung außer Kraft gesetzt.
Diese Jugendordnung tritt gemäß Beschluss der Hauptversammlung mit sofortiger Wirkung in Kraft.