Die Ehrenordnung regelt satzungsgemäß alle Ehrungen beim Schachclub Ingersheim e.V. (SCI), insbesondere von Personen die sich im und um den Verein verdient gemacht haben.
Neben den wichtigen persönlichen Geburtstagen ( 40., 50., 60., 70., 75., 80., 85., ...) der Mitglieder des SCI, sollten auch so wichtige Ereignisse wie Hochzeiten und Geburten nicht vergessen werden.
Der Vorstand beschafft eine dem Anlass entsprechende Aufmerksamkeit und organisiert die Übergabe.
Das Mitglied wird nach ...
... 10-jähriger Mitgliedschaft geehrt ( Bronze )
... 25-jähriger Mitgliedschaft geehrt ( Silber )
... 40-jähriger Mitgliedschaft geehrt ( Gold )
... 50-jähriger Mitgliedschaft zum Ehrenmitglied ernannt
Diese höchste Ehrung im SCI wird hauptsächlich für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und/oder für hervorragende sportliche Leistungen vergeben.
Für diese Ehrung wird ein dem besonderen Verdienst entsprechendes Präsent mit persönlicher Widmung überreicht.
Bei außergewöhnlichen Verdiensten kann zusätzlich auch die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgen.
Vorschläge für eine Ehrung nach § 5 kann jedes Mitglied des SCI an den Vorstand richten.
Die Verantwortlichkeit für alle Ehrungen liegt beim Vorstand des SCI.
Anfallende Kosten u. a. für Urkunden, Ehrenzeichen und Geschenke übernimmt der SCI.
Im allgemeinen regelt diese Ordnung ausschließlich Ehrungen von Mitgliedern des SCI. Auf einstimmigen Vorstandsbeschluss können auch natürliche Personen außerhalb des Vereins mit Ehrungen bedacht werden z. B. langjährige Förderer mit einer Ehrung nach § 5.
Ehrungen nach § 4 und § 5 finden üblicherweise im Rahmen einer Hauptversammlung statt und werden in angemessener Weise veröffentlicht.
Eine Ehrenmitgliedschaft ist, sofern diese nicht auf einstimmigen Vorstandsbeschluss widerrufen wird, zeitlich unbegrenzt und mit einer Beitragsfreistellung verbunden.
Alle Ehrungen beim SCI sind nicht übertragbar.
Diese Ehrenordnung tritt gemäß Beschluss der Hauptversammlung mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Eine Änderung der Ehrenordnung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Hauptversammlung.